Mit der Unterschrift unter den Küchenkaufvertrag ist der Kauf in der Regel verbindlich, ein Widerrufsrecht gibt es beim Kauf im Geschäft nicht. Umso wichtiger ist es, den Vertrag vorher genau zu prüfen. Besonders die Höhe der Anzahlung, der Liefertermin und das Aufmaß sollten klar geregelt sein. Diese Seite zeigt, worauf Sie achten sollten und wie Sie sich gegen Risiken absichern.
Was in den Kaufvertrag gehört
- Vollständige Positionsliste mit Hersteller, Programm, Farbe und Maßen
- Elektrogeräte mit Marke und Modellnummer
- Arbeitsplatte, Spüle und Armatur mit genauer Bezeichnung
- Leistungen: Lieferung, Montage, Anschlüsse, Entsorgung
- Verbindlicher Liefertermin oder Lieferwoche
- Endpreis und Zahlungsplan
- Hinweis, dass das Studio das Aufmaß vor Ort übernimmt
- Planungszeichnung als Vertragsbestandteil
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Eine gesetzliche Pflicht zur Anzahlung gibt es nicht. Sie ist reine Vereinbarungssache. Verbraucherschützer raten, Anzahlungen möglichst gering zu halten – üblich sind in der Praxis 10 bis 30 % des Kaufpreises. Bei einer hohen Vorauszahlung tragen Sie das Risiko, falls das Studio insolvent wird oder nicht liefert – Ihr Geld wäre dann im schlimmsten Fall verloren.
| Zahlungszeitpunkt | Empfohlener Anteil |
|---|---|
| Bei Vertragsabschluss | 0–10 % |
| Nach Aufmaß / Bestellung beim Hersteller | bis 30 % insgesamt |
| Nach Lieferung und Montage | Rest, nach mangelfreier Abnahme |
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Kein Widerrufsrecht im Geschäft
Wer im Küchenstudio unterschreibt, kann den Vertrag nicht einfach widerrufen. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften, und auch dort ist es bei individuell angefertigten Küchen meist ausgeschlossen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck zur Unterschrift drängen. Tritt der Käufer ohne Grund zurück, kann das Studio Schadensersatz verlangen, oft als Pauschale in den AGB. Prüfen Sie die Höhe solcher Pauschalen.
Klauseln, bei denen Sie vorsichtig sein sollten
- „Liefertermin unverbindlich“ ohne Zeitrahmen
- Preisanpassungsklauseln bei langer Lieferzeit
- Hohe Stornopauschalen
- Ausschluss der Haftung für Maßfehler, obwohl das Studio misst
- Volle Zahlung vor der Montage
Wie Sie Angebote vor dem Vertrag prüfen, lesen Sie unter Angebote vergleichen.
Nach Vertragsabschluss
Bewahren Sie Vertrag, Planungszeichnungen und Zahlungsbelege auf. Bei Lieferverzug setzen Sie schriftlich eine Nachfrist, siehe Lieferzeit. Halten Sie bei der Montage Mängel im Protokoll fest. Wenn Sie vor der Unterschrift Vergleichsangebote einholen möchten, können Sie kostenlos Küchenangebote anfordern.
KITCHENCHECK-Tipps
- Nehmen Sie den Vertragsentwurf mit nach Hause und lesen Sie die AGB in Ruhe.
- Zahlen Sie per Überweisung, nicht bar, und bewahren Sie Belege auf.
- Vereinbaren Sie schriftlich, dass ein Teil des Kaufpreises erst nach mangelfreier Abnahme fällig wird.
Häufige Fragen
Muss ich beim Küchenkauf eine Anzahlung leisten?
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Viele Studios verlangen sie dennoch. Verbraucherschützer raten zu möglichst geringen Anzahlungen; üblich sind 10 bis 30 % des Kaufpreises.
Kann ich einen Küchenkaufvertrag widerrufen?
Bei Unterschrift im Geschäft gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Fernabsatz besteht es grundsätzlich, ist bei Maßanfertigungen aber meist ausgeschlossen.
Was passiert mit der Anzahlung bei Insolvenz des Studios?
Sie wird zur Insolvenzforderung, und Sie erhalten meist nur einen Bruchteil zurück. Deshalb ist eine niedrige Anzahlung ratsam.
Wer haftet, wenn die Küche nicht passt?
Hat das Studio laut Vertrag das Aufmaß übernommen, haftet es für Maßfehler und muss nachbessern.